Häufung von Teilklagen und unbestimmte Rechtsbegehren: Die Röhren kommunizieren
Der Beschwerdeführer hält dafür, die für die Bestimmung des Gesamtschadens entwickelte Rechtsprechung [Vergleichsvorgehen bzw. Vorgehen der „kommunizierenden Röhren“, das bei einer Klage auf Gewährung mehrerer