Klageänderung im Berufungsverfahren und Verbot der reformatio in peius
BGer 5A_204/2019 vom 25.11.19 E. 4.6Art. 313, 58 Abs. 1, 317 Abs. 2 – HAUPTBERUFUNG, DER EINE ANSCHLUSSBERUFUNG FOLGT – ÄNDERUNG DER KLAGE DURCH DEN HAUPTBERUFUNGSKLÄGER IN SEINER ANSCHLUSSBERUFUNGSANTWORT – VERBOT EINER ANSCHLUSSBERUFUNG AUF EINE ANSCHLUSSBERUFUNG SOWIE DER REFORMATIO IN PEIUS