Missbräuchliche Mietzinse: Mitmieter geniessen die gleiche verfahrensrechtliche Abschwächung wie beim Kündigungsschutz
Die Rechtsprechung, wonach ein Mitmieter allein die Kündigung des Mietverhältnisses anfechten kann, solange er gegen den oder die Mitmieter auf Seiten des Vermieters klagt, gilt