Die anwendbare Verfahrensart bei der Änderung eines in einem Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeitrags für ein minderjähriges Kind
[In einem Scheidungsurteil festgelegter Kindesunterhaltsbeitrag – vom Kind mit selbständiger Klage (Art. 295 ZPO), der ein Schlichtungsverfahren vorausging, beantragte Änderung – Wohnsitzwechsel des Kindes zwischen