Falsche Rechtsmittelbelehrung: Der Anwalt muss die veröffentlichte Rechtsprechung kennen… vor allem, wenn das Gericht sie übersieht
[Beschwerde gegen einen Entscheid um Abweisung eines Ausstandgesuchs (Art. 50 Abs. 2 ZPO) – fehlerhafte gerichtliche Rechtsmittelbelehrung – verspätete Beschwerde] Es kann nicht davon ausgegangen