Das Heranziehen einer Behauptung von Amtes wegen als gerichtsnotorische Tatsache im (Widerklage-)Verfahren
Das Gericht kann auch ohne Behauptungen der Parteien Tatsachen berücksichtigen, die gerichtsnotorisch sind (Art. 151 ZPO; BGer 4A_180/2017 vom 31.10.2017 E. 4.3). Nun ist das,