Kurzfristig gegen schwer identifizierbare notwendige Streitgenossen klagen – Eine gefährliche, aber nicht unlösbare Aufgabe
(Gegen drei von vier Mitvermietern gerichtete Klage auf Anfechtung der Kündigung) Aufgrund besonderer Umstände hat das BGer ausnahmsweise einen Rechtsmissbrauch seitens einer Vermieterpartei anerkannt, die