Neue Tatsachen, die nach Erlass von vorsorglichen Regelungsmassnahmen bekannt werden: Abänderungsklage oder Revision?
Eheschutzmassnahmen und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren entfalten eine beschränkte materielle Rechtskraft (BGE 142 III 193 E. 5.3 i.f. m.H). Somit können sie (für die Zukunft)