Regelung der Vorbringen hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage: Das Ende der asymmetrischen Untersuchungsmaxime?
Selbst wenn für den Hauptprozess die Verhandlungsmaxime gilt (Art. 55 Abs. 1 ZPO), unterliegt die Feststellung des zur Beurteilung der Prozessvoraussetzungen erforderlichen Sachverhalts der einfachen