Vielzahl von Parteien und/oder von Ansprüchen – Wie soll der für das Rechtsmittel massgebende Streitwert berechnet werden?
BGer 4A_190/2019* vom 8.10.2019 E. 2.3Art. 81 f., 90, 94 ZPO ; Art. 74 Abs. 1 lit. b, 51 Abs. 1 lit. a, 52, 53 BGG – BESCHWERDE IN ZIVILSACHEN GEGEN EINEN ÜBER EINE HAUPTKLAGE, EINE STREITVERKÜNDUNGSKLAGE UND EINE WIDERKLAGE DES STREITVERKÜNDUNGSBEKLAGTEN GEFÄLLTEN ENTSCHEID – BERECHNUNG DES STREITWERTS